Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen, und Minister Schäuble dreht sich wohl vor Ärger im Kreis (den politisch unkorrekten Spruch sparen ich mir an dieser Stelle). Die Bundesrichter haben folgendes beschlossen:

Nur wenn konkrete Gefahr für "Leib, Leben und Gesundheit" vorherrscht, darf eine Onlinedurchsuchung durchgeführt werden. Jede Durchsuchung muss von einem Richter angeordnet werden.

Somit ist die spontane Durchsuchung erstmal rechtswidrig. Ob das natürlich die Stasi äh den BND und Co. abhalten wird, bleibt zu hinterfragen. Aber schonmal gut zu wissen, dass sie es eigentlich nicht dürfen. Vorerst.

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